smc-elmshorn
  Wie gründe ich einen Verein?
 
Counter

Auf dieser Seite wollen wir Hilfestellung zur Vereinsgündung bieten. Leider kommt es hier immer wieder zu Mißverständnissen die nicht sein müssen.

1. Wie gründe ich einen Verein:

Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:

  • Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
  • Als erstes  ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
  • Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
  • Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
  • Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
  • Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
  • Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
  • Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden. Der Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).
  • Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.

Um Kosten zu sparen kann man alles selbst vorbereiten und wie folgt die Unterlagen einreichen:
  1. Wie o.a. die Unterlagen zuerst an das Finanzamt schicken und die Gemeinnützigkeit beantragen.
  2. Nachdem die Gemeinnützigkeit gegeben ist mit den Unterlagen zum Notar und die Unterschriften auf dem Gründungsprotokoll  beglaubigen lassen.
  3. Danach alles  per Einschreiben zum Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht senden.
Die Kosten für die Eintragung in das Vereinsregister entfallen, da die Gemeinnützigkeit schon durch das Finanzamt bestätigt wurde  

Wir haben für die gesamte Vereinsgründung inklusive Porto- und Notarkosten 29,55 € gezahlt.